Hausbau der Bandkeramik

 

Betrachtet man die Befundbilder der Hausgrundrisse dieser Kulturperiode, so ist festzuhalten, dass in ganz Mitteleuropa aufgrund der Systemgleichheit der Pfostensetzungen im Befund, es eine einheitliche, auf Tradition beruhende Vorgehensweise beim Aufbau der Häuser gegeben hat.

Eine Tradition setzt überliefertes Wissen voraus, das schon während der Einwanderung erster Bauern nach Mitteleuropa, von einer Generation zur Nächsten weitergegeben worden ist.

Es ist deshalb etwas verwunderlich, dass in den zahlreichen Rekonstruktionen, und Beschreibungen bislang nur der Versuch  unternommen wurde, anhand ausgewählter Befunde, das dreidimensionale Bild dieser Häuser oberhalb des Befundhorizontes darzustellen. 

 

Dabei wurde die eigentlich Frage ausgeklammert, was für eine Methode beim Aufbau der Häuser dafür verantwortlich ist, dass überall da wo die Hausgrundrisse dieser Kulturstufe freigelegt wurden, die gleichen konstruktiv signifikanten Befundspuren vorgefunden wurden.

 

Wegen der über die Zeitspanne der bandkeramischen Kultur nachgewiesenen Veränderungen im Zusammenleben der Menschen, (Entwicklung zu Lokalen Gruppen) zu erkennen u.a. daran, dass sich die Verzierung der Keramiken von dem kultisch auszulegenden Bandmuster, ein hin zur Ornamentik veränderten Verzierung gegeben hat. 

Begleitend dazu haben sich die Formen der Hausgrundrisse in der Weise verändert, dass von der bislang rechteckigen Grundrißgestaltung, nur die inneren Pfostenreihen unverändert beibehalten wurde, hingegen die Außenwände rundlich oder trapezförmigen von der Gebäudemitte wegstreben!

 

P.J. Modderman hat 1955 die von „ihm“ freigelegten früh bis mittlere bandkeramische  Befunde in eine Zeitabfolge eingebunden.

Diese Einteilung wurde von den Archäologen die sich mit den Baustrukturen bandkeramischer Häuser beschäftigt haben, irrtümlich auch als bautechnische Grundlage in den dreidimensionalen  Aufbau übernommen.

Dabei haben sie übersehen, dass sich Modderman nur nach Merkmalen der inneren Strukturen, Größe, sowie bautechnichen Festlegung der Außenwände orientierte und keinerlei Aussagen über die Konstruktion selbst gemacht hat.

 

Betrachtet man nun die Anordnung der Pfostensetzungen nach konstruktiven Kriterien, so ist festzuhalten, dass alle von Modderman  bezeichneten  „Bautypen“ nach den selben Konstruktionsprinzip errichtet worden sind.

So können die Häuser weder in Konstruktion, Aufbau noch im äußeren Erscheinungsbild unterschieden werden.

Auch die explizit genannte „Y-Pfostenstellung,“ die als Gaubenkonstruktion bzw. Eingangsüberdachung zu betrachten ist, hat keinen Einfluss auf die eigentliche Konstruktion. Es handelt sich bei allen von Modderman als Bautypen bezeichnete Häuser, um gleichartige  Pfettendachkonstruktionen mit gleichmäßig geneigten Dachflächen, deren Neigungswinkel von 45° durch die Vorgehensweise beim Aufbau der Häuser von selbst entsteht und nicht wie vielfach angenommen, von den erbauern der Häuser vorherbestimmt werden musste.

 

Erst in der Endphase der Bandkeramik treten  Änderungen in der Befundstruktur  auf, die  unmittelbaren  Einfluss  auf  die Konstruktion und äußeren Form der Häuser haben.

Diese Häuser können wegen den Änderungen im konstruktiven Aufbau, sowie der dadurch bedingten Änderungen in der Dachkonstruktion, nunmehr als eigenständige  Bautypen bezeichnet werden.  

Die hier erkennbaren konstruktiven Veränderungen, markieren den Zeitenwandel innerhalb der Kulturgruppen, die der bandkeramischen Kultur nachfolgen (Großgartach-Rössen).

So sind die bandkeramischen Häuser, entsprechend unterscheidbarer Befunde, in lediglich zwei  Bautypen aufzuteilen.

 

Bautyp I

 

Er ist  daran  zu  erkennen, dass gemäß einer  vierschiffigen  Bauweise, fünf konstruktiv tragende Pfostenreihen parallel zueinander angeordnet wurden.

Aus dieser Befundanordnung, ist auf eine vom Begehungshorizont abgehobene Pfettendachkonstruktion zu schließen.

Schon aus der frühesten Bauentwicklung neolithischer Kulturen, wie z.B. in  Lepenski Vir abgeleitet, haben die Dächer geneigte Dachflächen, wo der Dachneigungswinkel so steil sein musste, dass Regen und Schnee ohne Staunässe zu bilden abgleiten konnte. Eine wesentliche Voraussetzung für die in Mitteleuropa vorherschende Wetterlage.

Das wiederum stellt hohe Anforderungen an das Konstruktionsgefüge.

Eine wesentliche Rolle spielt dabei, wegen der abgehobenen Bauweise, die Höhenlage der tragenden Pfetten.

Sie wird alleine von der gleichen Pfostenhöhe einer Pfostenreihe bestimmt.

Voraussetzung dafür wiederum ist ein Maßsystem das eine gleiche Höhenfestlegung der Pfetten oberhalb des Begehungshorizontes gewährleistet.

 

Bautyp II

 

Ihm gehören die Grundrißtypen an, in der nur die inneren tragenden Pfostenreihen parallel verlaufen.

Die Außenwände hingegen, trapezförmig, bzw. rundlich aus der Mittelflucht abweichen.

 

Es gehört zu den allzeit gültigen „Gesetzen am Bau,“ dass unter Einhaltung einer gleichen Dachneigung, Pfosten die seitlich aus einer geraden Gebäudeflucht abweichen, unterschiedliche Einbauhöhen im Verhältnis zu "gleich geneigten Dachflächen" haben müssen!

Je weiter ein Pfosten aus der Mittelflucht abweicht, um so niedriger ist darum, dessen Einbauhöhe über dem Begehungshorizont (Traufhöhe).

 

So entstehen beim trapezförmigen abweichen der Außenwandpfosten, eine fallende und beim rundlichen auseinander streben, eine zunächst fallende und ab etwa der Gebäudemitte in Längsrichtung, eine wieder ansteigende Traufhöhe (Pfostenhöhe).

Das hat Auswirkungen sowohl auf die Dachform, die Art der statischen Konzeption, sowie auf den gesamten Bauablauf.

So gibt es bei diesem Bautyp keine tragenden Fußpfette, wie von den Archäologen in der Fachliteratur, auch für diesen Bautyp vorausgesetzt wird.

 

Die Verbindung der Außenwand mit der Dachkonstruktion, wird durch längs verlaufende Bindehölzer hergestellt, wobei die Pfosten in ihrer Einbauhöhe den überstehenden Rofen (Sparren) angepasst werden.

Ihr Einbau konnte im Gegensatz zum Bautyp I, deshalb erst dann erfolgen, nach dem die innere Grundkonstruktion errichtet, und die Sparren aufgelegt waren. die Höhe der Traufpfosten, an der Höhe der zuvor aufgelegten Rofen (Sparren), je nach Abstand aus der Mittelflucht, festgelegt wurde!

 

Der Rekonstruktive Aufbau

 

Der eigentliche Aufbau eines Hauses beginnt immer mit der Fundamentierung.

Einmal wird dadurch eine stabile Gründung gewährleistet und zum anderen, eine ebene Fläche gestaltet um oberhalb davon, gleiche Konstruktivhöhen einhalten zu können. (Heutige Bauweise).

 

Bei der im Neolithikum ausgeführten Holzständerbauweise ist in der Maßfindung der Pfosten oberhalb des Befundhorizontes, von gleichen Voraussetzungen auszugehen.

Nur wurde hier keine ebene Fläche gestaltet, sondern die Pfosten wurden oberhalb des Befundhorizontes, mittels einer Vergleichslänge (Maßstock)     ins Erdreich eingegraben. Es entstehen so gleiche Einbauhöhen für die aufgelegten Pfetten

Der Höhenausgleich, die beim Holzeinschlag unterschiedlich abgelängten Pfosten, werden beim eingraben der Pfosten ausgeglichen.  (Unterschiedliche Eingrabtiefen der Pfostenlöcher gemessen im Befund). So ist zunächst festzuhalten, dass es zwei Maßfestlegungen gab die von den Erbauern der Häuser beachtet werden musste. 

Einmal ein einzuhaltendes Maß  oberhalb des Befundhorizontes, zum anderen eine frei bestimmte Zusatzlänge am Pfosten die die Tiefe des auszuhebenden Pfosteloches bestimmt. 

 

Abmessung und Maßbestimmung

 

Auch für den bandkeramischen Hausbau gilt der Satz, des Architekten Prof. Ernst Neufert die er zur Maßfestlegung von Gebäuden an sich, in seiner Bauentwurfslehre formuliert hat. (Prof. Ernst Neufert Bauentwurfslehre, 1984, 22) :

 

Dinge werden geschaffen vom Menschen um ihm zu dienen, menschengerecht sind daher Form und Maß dieser Dinge“

 

Die konstruktiven Abmessungen eines Hauses wurden entweder durch einen persönlichen Bezug (Kopfstoßhöhe), oder dem zugedachten Nutzungszweck, durch den Erbauer eines Hauses frei festgelegt. So lassen sich mit dem Festlegen aus der Gesamtbreite des Hauses (Abb.1) festlegen.

Der Verfasser bezeichnet dieses Maß, als konstruktives Grundmaß (kG), das in allen Dimensionen eingesetzt, eine auf das Quadrat bezogene Maßstruktur ergibt.

Zur Vorauswahl für die zum Aufbau notwendigen Pfosten und Pfetten, wurde das kG, auch zum Baubeginn, beim Holzfällen der Bäume im Wald eingesetzt!

Der eigentliche Aufbau der Häuser begann nicht mit dem ausheben von Pfostenlöcher, deren Lochtiefe und konstruktiven Abstand, bis dahin gar nicht bekannt gewesen sein kann, sondern mit dem Gewinnen geeigneter Bauteile, wie  Pfosten und Pfetten, beim Holzeinschlag  im Wald. 

 

Zwei Abmessungen sind dabei von Interesse:

 

Einmal eine gleiche im Raster des kG befindliche Maßfestlegung oberhalb des Begehungshorizontes, sowie einer Längenzugabe das die Eingrabtiefe der  Pfostenlöcher beim eingraben der Pfosten bestimmt.“

Werden die Pfosten so eingegraben, hatten alle Pfosten einer Pfostenreihe oberhalb des Begehungshorizontes, die gleiche  Höhe. Die Pfostenlöcher selbst können je nach Längenzugabe unterschiedlich sein. das belegt, dass der Höhenausgleich unterschiedlich abgelängter Pfosten im Erdreich erfolgte (siehe Befunde).

 

Befundabmessungen befinden sich in der Regel nicht im gleichen, auf ein kG bezogenem Raster, sondern weichen maßlich davon ab.

Dadurch entstehen zwischen dem Befund und der konstruktiv richtigen Lage der Pfetten Differenzen in der Maßfestlegung. (siehe Abbildung)

Diese  werden dadurch ausgeglichen, dass die Pfetten, nicht wie in der Regel dargestellt, mittig über den Pfosten sondern, in seitlich austreibende Astgabeln eingelegt wurden.

Nur dann wenn die Pfosten, was selten der Fall ist, ebenfalls im Raster des kG eingegraben wurden, können Pfetten auch mittig über den Pfosten in symetrische Astgabeln eingelegt und befestigt werden.

 

Es kann also nicht sein, dass durch das ausmessen von Pfostensetzungen im Befund,das Konstruktivmaß ermittelt werden kann. Beim Abweichen von Pfostensetzungen aus einer geraden Linie, können Mittig aufgelegte Pfosten nicht gerade verlaufen. Bei einer seitlichem Abweichen aus der Flucht einer Pfostenreihe auch unterschiedliche Einbauhöhen haben! 

(Gesetzmäßigkeiten am Bau). 

 

Es gilt:

 

Wenn Pfosten (Befunde) zum tragen einer Pfette,  aus einer geraden Flucht bzw. einem gleichen durch das kG vorgegebenen Maßraster abweichen, so sind die Pfetten „nicht mittig auf den Pfosten“, sondern seitlich davon zu befestigen.“ Die Maßabweichung aus dem Raster des kG wird durch seitlich austreibende Astgabeln ausgeglichen.

 

Der Aufbau:

 

Nachdem die im Wald beim Holzeinschlag im Rastermaß des kG abgelängten Bauteile an den vorbereiteten Bauplatz verbracht wurden, begann der eigentliche Aufbau.

Einem vernünftigen Bauablauf entsprechend, wurden zunächst die Pfetten am   Boden im Raster des kG, parallel zueinander ausgelegt.(Abbildung)

Danach wurden die Pfostenlöcher entsprechend der Längenzugabe eingegraben. Die Pfostenhöhe über dem Begehungshorizont ist für alle Pfosten einer Pfostenreihe gleich.

Erst als alle Pfosten einer Pfostenreihe aufgerichtet waren, konnten die Pfettenteile aufgelegt werden. Die Länge dieser Pfettenteile bestimmten den Rytmus der Jochabstände im Befund. Es entstand so ein Grundgerüst, die das anschliesende auflegen der Sparren (Rofen) ermöglichte. (Abbildung)

 

Entsprechend der auf das Quadrat bezogenen Konstruktivstruktur entstand  ein Neigungswinkel der Dachflächen von 45° (Siehe Abbildung)

Dieser Winkel musste demnach nicht vor Baubeginn bestimmt werden, sondern entstand durch die methodische Vorgehensweise beim Aufbau im Raster des kG von selbst.

 

Konstruktive Maßermittlung am Befund

 

Bautyp I

 

Anhand eines Befundes wird die konstruktiv bestimmende Abmessung des kG dadurch bestimmt, dass nicht mittig über den Befund der Außenwände, sondern knapp außerhalb davon,  die „konstruktive Gesamtbreite“ des Hauses ermittelt wird.

Grund für diese Vorgehensweise ist, dass die Pfetten in seitlich nach außen gedrehte Astgabeln eingelegt wurden. (Siehe Abbildung)

Gemäß der  parallelen Anordnung der Pfetten im Raster des kG, ist das konstruktive Grundmaß  bei diesem Bautyp, durch die Viertelteilung der konstruktiven Gesamtbreite zu ermitteln.

Dieses geviertelte Maß entspricht dann, der Abmessung, das von dem Erbauer dieses Hauses schon vor Baubeginn frei festgelegt worden ist. Konstruktive Grundmaße sind Individualmaße ohne dass zu deren Festlegung eine wie auch immer benanntes Messsystem bekannt gewesen sein muss.  (Abbildung)

 

Als Beispiel zum konstruktiven ausmessen eines Befundes, wurde vom Verfasser das Haus Langweiler 2, Bau Nr. 21, Farruggia et al. 1973 Abb.26 ausgewählt.

Die konstruktive Gesamtbreite, knapp außerhalb des Befundes gemessen  beträgt 6,68 m

Die Festlegung des kG ergibt sich aus der Viertelteilung der Gesamtbreite bei diesem Haus  von  6,68 m x 1/ 4 = 1,67 m.

 

Entsprechend der auf das Quadrat bezogenen Konstruktivstruktur ergibt das für dieses Gebäude folgende Maßfestlegungen:

 

Außenwandpfosten                Höhe = 1 kG  = 1,67 m + Zusatzlänge

Pfosten für die Mittelreihen   Höhe = 2 kG  = 3,34 m + Zusatzlänge 

Firstpfosten                            Höhe = 3 kG  = 5.01 m + Zusatzlänge

 

Da das kG in allen Dimensionen angewendet wurde, ist bei einer konstruktiven Gesamtlänge dieses Gebäudes von 40.08 m, das kG von

1,67 m, 24 mal auszumessen.

Alle konstruktiven Gebäudeabmessungen befinden sich im Rastermaß des kG.

 

Statik und Bauabfolge.

 

Die eigentliche Stabilität der Gebäudestruktur wird im Gegensatz zu den Annahmen in der rekonstruktiven Archäologie, nicht durch die Eingrabtiefen der Pfosten, sondern durch die Art des konstruktiven Aufbaues oberhalb des Befundhorizontes bestimmt.

Horizontal eingebaute Zwischendecken und zur Strukturaussteifung eingebaute Zangenbalken erfüllen im wesentlichen diese Funktion.

Sie ermöglichten auch das einlegen der Pfetten „seitlich neben den Pfosten“, wenn deren Einbauhöhe oberhalb der körperlichen Erreichbarkeit der Menschen lag.

 

Tief eingegrabene Pfosten sind kein Indiz dafür, dass große Dachlasten aufgenommen werden, sondern wirken den seitlichen Kräften entgegen die durch Winddruck und Windsog, auf die Dachflächen einwirken.

 

Die weiteren Ausbauarbeiten für diesen Bautyp sind bekannt und in der Literatur gut beschrieben und müssen deshalb hier nicht wiederholt werden.

 

Bautyp II

 

Konstruktiv sind die Häuser daran zu erkennen, dass nur die drei mittleren Pfostenreihen parallel verlaufen.

Die äußeren Wandpfosten streben entweder rundlich, oder trapezförmig aus der Mittelflucht weg.

Diese Pfostenreihen werden vermehrt auch als Doppelpfosten ausgebildet eingegraben.

Die Außenwände haben demnach keine tragende Funktion, sondern sind im konstruktiven Sinne als Windstützen, die seitliche Lasten aufnehmen zu betrachten (Winddruck, Windsog).

 

Prof. C. J. Kind schreibt zu diesem Haustyp, abgeleitet aus einem Befund des Hauses 24, in der bandkeramischen Siedlung Ulm-Eggingen sinngemäß:

 

Allerdings fällt auch hier die die stark trapezoide Form des Grundrisses auf.

Dem trapezoiden auseinander streben der Grundform, wurde durch eine statische Maßnahme dadurch Rechnung getragen, dass am südöstlichen Ende des Gebäudes auf beiden Seiten die Pfosten verdoppelt wurden.

Es sollte wohl, durch diese statische Maßnahme das an dieser Stelle am weitesten ausgragende Dach gestützt werden.“

Diese Einschätzung ist richtig, beschreibt aber nicht die daraus resultierende veränderte Dachform dieses Gebäudes.

Es gilt der Grundsatz: „Dass je weiter ein Pfosten aus der Mittelflucht abweicht, um so niedriger wird bei einer gleichen Dachneigung die Höhe der Pfosten in der Außenwand“.

 

Das kG wird bei diesem Bautyp aus dem konstruktiven Abstand der drei Mittelpfostenreihen festgelegt.

Die Außenwände sind im Abstand maßlich von untergeordneter Bedeutung, da sich deren Einbauhöhen nicht nach dem Maßraster des kG, sondern nach der Höhe über dem Bezugshorizont zur Oberfläche der überstehenden Rofen richtet (Traufhöhe).

Durch das gleiche auf das Quadrat bezogene Raster der Innenkonstruktion entsteht wieder die gleiche Dachneigung von 45° wie beim Bautyp I,

 

Resume:

 

Häuser der frühen und mittleren Phase der Bandkeramik unterscheiden sich nicht in der konstruktiven Vorgehensweise beim Aufbau, sondern nur in der Art ihrer Nutzung.

Häuser dieser Kulturstufe bezeugen allerdings einen fortschreitenden Wandel in den konstruktiven Zimmereitechniken.

Innere Einbauten, die an Hand von Befundspuren zu erkennen sind, können nur funktionell erklärt werden und haben auf die Grundkonstruktion insgesamt keinen Einfluss.

Die Art der geänderten konstruktiven Ausführung wie er im Bautyp II zu erkennen ist, markiert im Verlauf der bandkeramischen Bautradition und den Übergang zu neuen konstruktiven Überlegungen, wie sie dann in der der Großgartacher - Rössener Kulturstufe konsequent umgesetzt wurden.

Durch die Anwendung des kG und der beschriebenen Astgabeltechnik ist das entstehen systemgleicher Befunde innerhalb dieser Kulturepoche zu erklären.

 

Literatur

 

Sepp Albrecht in Experimentelle Archäologie in Europa, Bilanz 2003   

H. Luley, Urgeschichtlicher Hausbau in Mitteleuropa Band 7, 1992

C. J. Kind, „Bandkeramische Siedlung Ulm-Eggingen.

Zeichnungen Sepp Albrecht